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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst, wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für den Webshop für Printmedien, für Verkaufsplattformen oder Social-Media-Kanäle.

Beträgt der Warenwert weniger als 50,00 Euro wird ein Mindermengenzuschlag berechnet. Bei Abweichungen zu unseren Standardverpackungen können anteilig Verpackungskosten berechnet werden.

Wird die Ware unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln bestellt, stellt dies ein verbindliches Vertragsangebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Einer ordnungsgemäßen Bestellung / eines ordnungsgemäßen Auftrages bedarf es die Angabe unserer Artikelnummer oder einer schriftlich vereinbarten Zuordnung von Artikelmerkmalen des Kunden zu unseren Artikelnummern oder dem Verweis auf die Positionen aus unserem Angebot mit Nennung der Angebotsnummer.

Aufträge an uns gelten als angenommen, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt worden sind.

Unsere Preise sind bis zum Abschluss des Kaufvertrages freibleibend. Zur Berechnung gelangen die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde. Individuell vereinbarte Preise, welche von der jeweils gültigen Preisliste abweichen, bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Diese Preise gelten nur für den individuell vereinbarten Artikelumfang oder für Abrufaufträge und nur für den schriftlich vereinbarten Zeitraum.

Ändern sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten (z. B. für Rohmaterial, Hilfsstoffe, Löhne, Frachten oder öffentliche Abgaben) wesentlich, so sind wir berechtigt, den Preis unter Berücksichtigung der Kostenänderung nach billigem Ermessen anzupassen.

Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§3 Zahlung

Der Kaufpreis ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärung des Verkäufers nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

Wir haben alle unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen an einen Factor abgetreten mit der Ausnahme von Werkzeugrechnungen. Das bedeutet, dass sämtliche Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR Factoring GmbH, Hauptstraße 131 - 137, 65760 Eschborn, zu leisten sind, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR Factoring GmbH übertragen.

Zur Erfüllung unseres Factoring-Vertrages (Abtretung unserer Forderungen und Übergabe des Debitorenmanagements) werden wir folgende Daten an das Finanzdienstleistungsinstitut VR Factoring weiterleiten:

  • Namen und Anschrift unserer Debitoren
  • Daten unserer Forderungen gegenüber unseren Debitoren (insbesondere Bruttobetrag und Fälligkeitsdatum)
  • ggf. Namen von Ansprechpartnern und Kontakt-daten unserer Debitoren (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) in deren Hause zur Abstimmung der Debitorenbuchhaltung

Die VR Factoring GmbH wird die Firmendaten der Debitoren an Auskunfteien und Warenkreditversicherer weitergeben sowie an Auftrags-verarbeiter (IT-Datenverarbeitung, Druckdienstleister etc.).

Die weiteren Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der „Aufklärung Datenschutz“ der VR Factoring GmbH, die Sie online unter http://www.vr-factoring.de/datenschutz einsehen und herunterladen können.

§ 4 Lieferung

Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart. Lieferfristen beginnen grundsätzlich mit unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor alle notwendigen oder vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Hierunter fallen insbesondere vereinbarte Vorauszahlungen, Beistellungen, Dokumentationen und Klärung aller technischen Fragen.

Verweigert der Käufer grundlos die Warenannahme, so können wir Schadenersatz verlangen. Dieser beträgt grundsätzlich 15% des jeweiligen Kaufpreises. Der Schadenersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist. Für den Käufer gilt der niedrigere Ansatz, wenn er diesen nachweist.

Laut Bestellung ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nicht später als 8 Tage nach Lieferung und nur im Ausnahmefall der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch uns, zurückgenommen werden. Ist die Bestellung des Kunden nicht eindeutig, gilt die Auftragsbestätigung als Basis der ordnungsgemäßen Lieferung. Die Rücksendung der Ware hat auf Rechnung des Käufers zu erfolgen. Ist dies der Fall und befindet sich die Ware in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand wird eine Gutschrift erteilt, bei der 10% des Warenwertes, mindestens 20,00 Euro, als Wiedereinlagerungsgebühr in Abzug gebracht werden. Für Sonderanfertigungen besteht kein Anspruch auf Zurücknahme.

Der Käufer ist gem. §15 Absatz 1 Verpackungsgesetz berechtigt, Einweg-Transportverpackungen, die Bestandteil unserer Warensendungen sind, unentgeltlich zurückzugeben. Der Ort der Rückgabe ist an unserem Geschäftssitz in Zittau. Größere Mengen sind im Vorfeld anzukündigen. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber und frei von Fremd- oder Giftstoffen sine. Andernfalls steht uns ein Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten bei der Entsorgung zu.

Wir haften nicht für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. Rohstoffverknappung, Betriebsstörungen etc.). Dies gilt nicht in Fällen, in denen uns ein Übernahme- oder Vorsorgeverschulden trifft.

Über Umstände, die erhebliche Liefer-verzögerungen nach sich ziehen, werden wir den Besteller unterrichten.

Im Falle der Nichterfüllung oder Überschreitung von Lieferfristen besteht eine Haftung unsererseits nur im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.

Die Verpflichtung zur Leistung von Schaden-ersatz ist der Höhe nach begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden.

Soll die Lieferung auf Abschluss oder nach Spezifikation durch den Besteller erfolgen und erfolgt ein Abruf oder eine Spezifikation nicht innerhalb der vertraglich vor-gesehenen Fristen, so sind wir berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung nach unserer Wahl die Ware selbst einzuteilen und zu liefern, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Versand und Gefahrtragung

Erfolgt der Versand der Ware auf Verlangen des Bestellers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald wir die Sache dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben haben.

Falls vom Besteller nicht ausdrücklich vorgeschrieben, steht uns die Wahl der Versandart frei.

Gleiches gilt für die Wahl des Spediteurs oder Frachtführers. Eine Gewähr für die wirtschaftlichste Versandart wird nicht übernommen. Die Kosten des Versandes trägt der Besteller. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen.

Wird Ware aus Gründen zurückgenommen, die wir nicht zu vertreten haben, so trägt der Besteller die Gefahr bis zum Eingang der Ware bei uns.

§ 6 Gewährleistung

Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Bei mangelhafter Ware leisten wir nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt eine zweimalige Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, so stehen dem Besteller die weitergehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.

Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle der Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

In allen Fällen ist die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz der Höhe nach begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden.

Die Gewährleistungsfrist ist auf 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs begrenzt.

§ 7 Schutzrechte

Erfolgt die Herstellung von Waren nach Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Besteller uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung der Schutzrechte frei.

Bei Vertragsverletzung des Bestellers stehen seine Schutzrechte einer vertragsgemäßen Verwertung der Ware durch uns nicht entgegen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.

Für Warenlieferungen gilt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen, die uns gegen den Kunden zustehen, unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Der Kunde darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund (auch gegen Dritte) entstehen, tritt uns der Kunde bereits jetzt sicherungshalber ab.

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbeträge inkl. Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.

Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, überträgt uns der Kunde anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache. Wir nehmen die Übertragung an.

Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für uns verwahren.

§ 9 Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung gegen uns zustehende Forderungen durch den Besteller ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§10 Datenschutz

Zur Bearbeitung der Bestellung werden wir Namen, Adresse und sämtliche weiteren auftragsbezogenen Daten des Käufers erheben, verarbeiten und speichern. Die mitgeteilten Kundendaten behandeln wir unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechtes.

Mit der Aufgabe seiner Bestellung willigt der Käufer in die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner Daten ein.

§ 11 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.

Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bedingung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

 

 

Stand: 01.09.2023